Elternvertretung in der Schule ist durch das Niedersächsische Schulgesetz (www.schure.de) geregelt.
Darin wirken die Erziehungsberechtigten in der Schule mit durch:
1. Klassenelternschaften
Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse (Klassenelternschaft) wählen den/ die (Klassen-)Elternvertreter/in und dessen Stellvertreter/in. Die Klassenelternschaft wählt außerdem den/die Vertreter/in und den/die Stellvertreter/in für die Klassenkonferenz.
Der/die Elternvertreter/in lädt die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr zum Elternabend ein. Dort werden Belange der Klasse wie z. B. Inhalt, Planung und Gestaltung von Unterricht besprochen.
2. Schulelternrat
Die Elternvertreter/innen und deren Stellvertreter/innen aller Klassen bilden den Schulelternrat (SER). Dieser wählt den/die Elternratsvorsitzende/n und dessen Stellvertreter/in, Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Gesamtkonferenz und Vertreter/innen für den Stadt- und Kreiselternrat.
Der/die Elternratsvorsitzende lädt den SER mindestens zweimal im Jahr zur Elternratssitzung ein. Dort wird über die Belange der Schule beraten, die Vertreter/innen berichten von ihrer Tätigkeit, oder die Schulleitung informiert über Neuerungen in der Organisation der Schule, aktuelle Handhabung der Leistungsbewertung oder Einführung von Lehrwerke.
Die Inhaber der genannten Ämter werden für zwei Schuljahre gewählt. |