Elternvertretung in der Schule ist durch das Niedersächsische Schulgesetz (www.schure.de) geregelt.
Darin wirken die Erziehungsberechtigten in der Schule mit durch:
1. Klassenelternschaften
Die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse (Klassenelternschaft) wählen den/ die (Klassen-)Elternvertreter/in und dessen Stellvertreter/in. Die Klassenelternschaft wählt außerdem den/die Vertreter/in und den/die Stellvertreter/in für die Klassenkonferenz.
Der/die Elternvertreter/in lädt die Klassenelternschaft mindestens zweimal im Jahr zum Elternabend ein. Dort werden Belange der Klasse wie z. B. Inhalt, Planung und Gestaltung von Unterricht besprochen.
2. Schulelternrat
Die Elternvertreter/innen und deren Stellvertreter/innen aller Klassen bilden den Schulelternrat (SER). Dieser wählt den/die Elternratsvorsitzende/n und dessen Stellvertreter/in, Vertreter/in und Stellvertreter/in für die Gesamtkonferenz und Vertreter/innen für den Stadt- und Kreiselternrat.
Der/die Elternratsvorsitzende lädt den SER mindestens zweimal im Jahr zur Elternratssitzung ein. Dort wird über die Belange der Schule beraten, die Vertreter/innen berichten von ihrer Tätigkeit, oder die Schulleitung informiert über Neuerungen in der Organisation der Schule, aktuelle Handhabung der Leistungsbewertung oder Einführung von Lehrwerke.
| Die Inhaber der genannten Ämter werden für zwei Schuljahre gewählt. |

