Schul-ABC

Abholen

Unsere Schüler/innen betreten und verlassen unser Schulgebäude in der Regel ohne Begleitung von Eltern oder anderen Erwachsenen. Wenn Sie Ihr Kind von der Schule abholen, warten Sie bitte vor dem Haupteingang.

Adressänderung

Anlässlich der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse und Telefonnummer angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten:

  1. an den/die Klassenlehrer/in 
  2. an das Sekretariat Frau Callies

Beurlaubung

Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht für alle Kinder Schulpflicht, d.h. Ihr Kind ist verpflichtet an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen. In dringenden und begründeten Fällen ist eine Beurlaubung möglich. Die Buchung einer Urlaubsreise außerhalb der Ferienzeiten ist nicht genehmigungsfähig. 

Elternbriefe/ Informationen

Wir kommunizieren hauptsächlich über das E-Mailmodul von IServ. Für Informationen in Papierform hat außerdem jedes Kind eine Postmappe im Schulranzen. Dort finden Sie auch monatlich die Rechnung vom Mittagessen. Formblätter wie z. B. Anmeldungen zu den Betreuungsangeboten finden Sieauf der Homepage “Formulare” oder auf IServ > Modul „Dateien“ > Gruppe „Grundschule Lünzen“> Formulare.

Fundsachen

Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden im Eingangsbereich gesammelt. Alle nichtabgeholten Gegenstände werden zu Beginn der Sommerferien entsorgt.

Gesundes Frühstück

Wir wünschen uns, dass alle Kinder ein gesundes Frühstück dabeihaben (Vollkornbrot, frisches Obst und Gemüse, Wasser).

Hausaufgaben

Die Erteilung der Hausaufgaben ist laut Erlass geregelt. Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind im Primarbereich 30 bis 45 Minuten. 

im Krankheitsfall: Bitte nutzen Sie die Klassengemeinschaft, um sich zu informieren. Dies ist auch über das IServ-Mailmodul möglich. Dazu geben sie in die Empfängerzeile den Namen eines Klassenkameradens ein, dann erscheint die dazugehörige Mailadresse. Sollte dies nicht erfolgreich sein, wenden Sie sich dann an die jeweilige Klassen- oder Fachlehrkraft.

Hausschuhe

In der Schule werden Hausschuhe getragen. Diese verbleiben in der Schule und werden in einem Beutel, den jedes Kind von der Schule bekommt, an der Gaderobe aufbewahrt.

Inklusion

Die Grundschulen haben – soweit personell möglich – pro Klasse zwei „Inklusions-Lehrerstunden“ als Doppelsteckung in der Woche. Diese Zeit wird genutzt, um mit Kindern mit festgestelltem Förderbedarf in Einzelsituationen zu arbeiten, einen Blick auf die gesamte Klasse zu haben, Förderpläne zu schreiben, Elterngespräche zu führen und sich unter den Lehrkräften zu beraten.

Klassenlehrkraft

Die Klassenlehrkraft in der Grundschule ist die wichtigste Bezugsperson für die Schülerinnen und Schüler. Sie unterrichtet einen Großteil des Unterrichts in der Klasse. Für die Eltern ist die Klassenleitung immer der/ die erste Ansprechpartner/in, wenn es um Fragen, Informationen oder Probleme geht. 

Krankheitsfall

Im Krankheitsfalle sind die Kinder bis 8.30 Uhr am gleichen Tag telefonisch im Sekretariat (AB auch möglich) oder per Iserv  bei Frau Callies (Sekretariat) zu entschuldigen. Eine handschriftliche Entschuldigung ist nicht mehr nötig. Ist das Kind länger als drei Tage krank, benötigen wir ein ärztliches Attest.

Erfolgt eine Krankmeldung nach 8.30Uhr wird das Mittagessen für den Tag berechnet.

Meldepflichtige Krankheiten

Bei allen ansteckenden Krankheiten (z.B. Röteln, Mumps, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, echte Grippe (Influenza), Corona, Hepatitis A und B, Läuse) informieren Sie uns bitte sofort und schicken Sie Ihr Kind erst dann wieder zur Schule, wenn es sich erholt hat.

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind von Läusen befallen ist, dann verständigen Sie bitte ebenfalls sofort die Schule. Ihr Kind darf in der Zeit des Befalls die Schule nicht besuchen. Ihr Hausarzt oder die Apotheke geben Ihnen gute Bekämpfungshinweise. Erst wenn die Behandlung erfolgreich war, darf Ihr Kind wieder zur Schule!

Unfall

Ihr Kind ist auf dem Schulweg und während des Unterrichts über den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) versichert. Sollte sich in dieser Zeit ein Vorfall ereignen, der einen Arztbesuch erforderlich macht, teilen Sie dies bitte im Sekretariat mit, damit eine entsprechende Unfallmeldung angefertigt wird.

Unterrichtsausfall wegen extremer Witterungsbedingungen

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, wird vom Landkreis Heidekreis getroffen – in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Aktuelle Informationen erhalten Sie über folgenden Link: www.vmz-niedersachsen.de. Außerdem werden Sie von der Schule anlassbezogen über IServ informiert.

(Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine unzumutbare Gefährdung Ihres Kindes durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können Sie selbst entscheiden es zu Hause zu lassen. Bitte setzten Sie uns dann unbedingt darüber in Kenntnis.)

Verkehrserziehung

In Zeiten von immer größer werdenden Gefährdungen im Straßenverkehr geht es darum, ein möglichst (selbst-) sicheres Verhalten als Fußgänger oder Radfahrer einzuüben. Die Verkehrserziehung ist auch durchgängiger Bestandteil des Sachunterrichts in allen vier Jahrgangsstufen. Im 4. Schuljahr wird die Radfahrausbildung durchgeführt, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung in Zusammenarbeit mit dem ADAC abschließt. Vorab werden die Fahrräder auf Verkehrstauglichkeit von der Polizei an der Schule überprüft.

Verlässlichkeit

Alle Grundschulen in Niedersachsen bieten „verlässliche“ Unterrichtszeiten an. Das bedeutet, dass kein Unterricht mehr ausfällt. Wenn möglich, übernehmen pädagogische Mitarbeiterinnen die Vertretung. Bei kurzfristig auftretenden Erkrankungen wird der Unterricht durch Umorganisationen aufrecht erhalten.

Zahngesundheit

Eine gesunde Ernährung und die richtige Zahnpflege sind wichtige Bausteine zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen als einer der wesentlichen Aufgaben der Grundschule im Rahmen einer umfassenden Gesundheitserziehung. Einmal im Schuljahr findet eine zahnärztliche Untersuchung der Kinder mit anschließender Benachrichtigung der Eltern statt (nur bei Beanstandungen). Auch der jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes besucht uns regelmäßig und klärt die Kinder über das richtige Putzen der Zähne auf.

Zeugnistag

Am jeweiligen Zeugnistag endet die Schule bereits um 10.00 Uhr. Die Busse fahren zu diesen Zeiten. Eine Betreuung und der Ganztag findet an diesen Tagen nicht statt.