Abholen
Unsere Schüler/innen betreten und verlassen unser Schulgebäude in der Regel ohne Begleitung von Eltern oder anderen Erwachsenen. Wenn Sie Ihr Kind von der Schule abholen, warten Sie bitte vor dem Haupteingang. Ausnahme: Zwischen 14.00 und 14.30 Uhr müssen Sie ins Schulgebäude/ Schulgelände kommen, um ihr Kind aktiv abzuholen. Bitte verabschieden Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind bei unserem Team, damit wir informiert sind.
Adressänderung
Anlässlich der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse und Telefonnummer angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten:
- an den/die Klassenlehrer/in
- an das Sekretariat Frau Callies
Beurlaubung
Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht für alle Kinder Schulpflicht, d.h. Ihr Kind ist verpflichtet an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen. In dringenden und begründeten Fällen ist eine Beurlaubung möglich. Die Buchung einer Urlaubsreise außerhalb der Ferienzeiten ist nicht genehmigungsfähig.
Elternbriefe/ Informationen
Wir kommunizieren hauptsächlich über die Plattform IServ. Elternbriefe werden an die Elternaccounts versendet. Für Informationen in Papierform hat außerdem jedes Kind eine Postmappe im Schulranzen. Formblätter wie z. B. Anmeldungen zu den Betreuungsangeboten finden Sie auf der Homepage “Formulare” oder auf IServ > Modul „Dateien“ > Gruppe „Grundschule Lünzen“> Formulare.
Fundsachen
Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden im Eingangsbereich gesammelt. Alle nichtabgeholten Gegenstände werden zu Beginn der Sommerferien entsorgt.
Gesundes Frühstück
Wir wünschen uns, dass alle Kinder ein gesundes Frühstück dabeihaben (Vollkornbrot, frisches Obst und Gemüse, Wasser).
Hausaufgaben
Die Erteilung der Hausaufgaben ist laut Erlass geregelt. Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind im Primarbereich 30 bis 45 Minuten.
… im Krankheitsfall: Bitte nutzen Sie die Klassengemeinschaft, um sich zu informieren. Dies ist auch über das IServ-Mailmodul möglich. Dazu geben sie in die Empfängerzeile den Namen eines Klassenkameradens ein, dann erscheint die dazugehörige Mailadresse. Sollte dies nicht erfolgreich sein, wenden Sie sich dann an die jeweilige Klassen- oder Fachlehrkraft.
… in der Hausaufgabenbetreuung: Die pädagogischen Mitarbeiterinnen unterstützen Ihre Kinder bei der Anfertigung der Hausaufgaben bestmöglich. Sie kontrollieren auf Vollständigkeit der Hausaufgaben. Eine Korrektur kann nicht gewährleistet werden, sondern erfolgt nach Möglichkeit. Die Kinder (und auch damit Sie, als Eltern) der 1. und 2. Klasse erhalten eine Rückmeldung über das Bonusheft. Sollte eine weitere Kommunikation notwendig sein, geschieht dies über eine Nachricht bei IServ.
(Foto Bonusheft folgt)
Die Lese- und Lernhausaufgaben können in der Regel nicht in der Hausaufgabenbetreuung/ im Ganztag erledigt werden, weil sie eine Einzelsituation erfordern.
Hausschuhe
In der Schule werden Hausschuhe getragen. Diese verbleiben in der Schule und werden in einem Beutel, den jedes Kind von der Schule bekommt, an der Garderobe aufbewahrt.
Inklusion
Die Grundschulen haben – soweit personell möglich – pro Klasse zwei „Inklusions-Lehrerstunden“ als Doppelsteckung in der Woche. Diese Zeit wird genutzt, um mit Kindern mit festgestelltem Förderbedarf in Einzelsituationen zu arbeiten, einen Blick auf die gesamte Klasse zu haben, Förderpläne zu schreiben, Elterngespräche zu führen und sich unter den Lehrkräften zu beraten.
Klassenlehrkraft
Die Klassenlehrkraft in der Grundschule ist die wichtigste Bezugsperson für die Schülerinnen und Schüler. Sie unterrichtet einen Großteil des Unterrichts in der Klasse. Für die Eltern ist die Klassenleitung immer der/ die erste Ansprechpartner/in, wenn es um Fragen, Informationen oder Probleme geht.
Krankheitsfall
Im Krankheitsfalle sind die Kinder bis 8.30 Uhr am gleichen Tag telefonisch im Sekretariat (AB auch möglich) oder per Iserv bei Frau Callies (Sekretariat) zu entschuldigen. Eine handschriftliche Entschuldigung ist nicht mehr nötig. Ist das Kind länger als drei Tage krank, benötigen wir ein ärztliches Attest.
Erfolgt eine Krankmeldung nach 8.30Uhr wird das Mittagessen für den Tag berechnet.
Meldepflichtige Krankheiten
Bei allen ansteckenden Krankheiten (z.B. Röteln, Mumps, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, echte Grippe (Influenza), Corona, Hepatitis A und B, Läuse) informieren Sie uns bitte sofort und schicken Sie Ihr Kind erst dann wieder zur Schule, wenn es sich erholt hat.
Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind von Läusen befallen ist, dann verständigen Sie bitte ebenfalls sofort die Schule. Ihr Kind darf in der Zeit des Befalls die Schule nicht besuchen. Ihr Hausarzt oder die Apotheke geben Ihnen gute Bekämpfungshinweise. Erst wenn die Behandlung erfolgreich war, darf Ihr Kind wieder zur Schule!
Spieletag
Jedes Jahr am vorletzten Schultag vor den Sommerferien findet der Spieletag statt. Dazu werden auf dem Schulhof viele verschiedene Stationen mit Spielen (Bauen, Werfen, Schätzen, u.v.m.) aufgebaut, die z.T. von den Dritt- und Viertklässlern im Schichtsystem und von unserem Team betreut werden. Dazu kommen die Kindergartenkinder aus Lünzen, die neuen Erstklässler, dazu und lernen bereits das Schulgelände kennen. Außerdem sehen sie viele Gesichter, die sie dann nach den Sommerferien wiedersehen und die ihnen dann schon mal nicht mehr fremd sind.
Unfall
Ihr Kind ist auf dem Schulweg und während des Unterrichts über den Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband (GUV) versichert. Sollte sich in dieser Zeit ein Vorfall ereignen, der einen Arztbesuch erforderlich macht, teilen Sie dies bitte im Sekretariat mit, damit eine entsprechende Unfallmeldung angefertigt wird.
Unterrichtsausfall wegen extremer Witterungsbedingungen
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, wird vom Landkreis Heidekreis getroffen – in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Aktuelle Informationen erhalten Sie über folgenden Link: www.vmz-niedersachsen.de. Außerdem werden Sie von der Schule anlassbezogen über IServ informiert.
(Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine unzumutbare Gefährdung Ihres Kindes durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können Sie selbst entscheiden es zu Hause zu lassen. Bitte setzten Sie uns dann unbedingt darüber in Kenntnis.)
Verkehrserziehung
In Zeiten von immer größer werdenden Gefährdungen im Straßenverkehr geht es darum, ein möglichst (selbst-) sicheres Verhalten als Fußgänger oder Radfahrer einzuüben. Die Verkehrserziehung ist auch durchgängiger Bestandteil des Sachunterrichts in allen vier Jahrgangsstufen. Im 1. und 2. Schuljahr findet zwischen den Oster- und Sommerferien ein Fahrradtag an der Schule statt. Im 4. Schuljahr wird die Radfahrausbildung durchgeführt, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung in Zusammenarbeit mit dem ADAC abschließt. Vorab werden die Fahrräder auf Verkehrstauglichkeit von der Polizei an der Schule überprüft. Hier nimmt auch ebenfalls die 3. Klasse bereits zur Übung fürs kommende Schuljahr teil.
Verlässlichkeit
Alle Grundschulen in Niedersachsen bieten „verlässliche“ Unterrichtszeiten an. Das bedeutet, dass kein Unterricht mehr ausfällt. Wenn möglich, übernehmen pädagogische Mitarbeiterinnen die Vertretung. Bei kurzfristig auftretenden Erkrankungen wird der Unterricht durch Umorganisationen aufrecht erhalten.
Weihnachtstheater
Die Grundschule Lünzen bietet den Kindern zur Adventszeit den Besuch eines Weihnachtstheaters. Dies kann vor Ort oder außerschulisch erfolgen.
Zahngesundheit
Eine gesunde Ernährung und die richtige Zahnpflege sind wichtige Bausteine zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen als einer der wesentlichen Aufgaben der Grundschule im Rahmen einer umfassenden Gesundheitserziehung. Einmal im Schuljahr findet eine zahnärztliche Untersuchung der Kinder mit anschließender Benachrichtigung der Eltern statt (nur bei Beanstandungen). Auch der jugendzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes besucht uns regelmäßig und klärt die Kinder über das richtige Putzen der Zähne auf.
Zeugnistag
Am jeweiligen Zeugnistag endet die Schule bereits um 10.00 Uhr. Die Busse fahren zu diesen Zeiten. Eine Betreuung und der Ganztag findet an diesen Tagen nicht statt.